Kinder adoptieren | Wie kann man in Deutschland ein Kind adoptieren?

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Kinder adoptieren / Wie kann man in Deutschland ein Kind adoptieren?

Paare, die sich ein Kind wünschen, weil es nicht auf natürlichem Wege funktioniert oder aus anderen Gründen, denken über eine Adoption nach. Wie läuft eine Adoption ab? Wo können Sie es beantragen? Diese Fragen kommen auf, wenn man sich dazu entschlossen hat.

Es soll Kindern ohne Familie ein warmes Zuhause bieten. Dieses Problem hat eigentlich nichts mit Ehepartnern zu tun. Kinder zu adoptieren hat vielmehr etwas mit dem Adoptivkind zu tun.

Von außen betrachtet scheint die Situation für diejenigen, die Kinder adoptieren, vorteilhaft zu sein. Dies ist jedoch nicht der Fall. Hier wird dem Kind ein Vorteil geboten. Ein Leben, das bereichert, das berührt wird.

In der Tat sollte die Adoption von Kindern nicht als obligatorischer Weg für Ehepartner angesehen werden, die keine Kinder haben können. Es gibt viele Familien, die Kinder haben, aber dank der göttlichen Liebe in ihrem Herzen immer noch Kinder adoptieren. Außerdem gibt es Ehepartner, die Kinder haben könnten, aber sich trotzdem dafür entschließen Kinder zu adoptieren.

Wie kann man ein Kind adoptieren?

Kinder adoptieren | Wie kann man in Deutschland ein Kind adoptieren?
Kinder adoptieren

Es gibt zwei Verfahrensweisen, wie ein Kind adoptiert werden kann: Im Inland und aus dem Ausland. Sie können sich dafür entscheiden, ein Kind aus Deutschland oder aus dem Ausland zu adoptieren. Die Voraussetzungen und der Verlauf unterscheiden sich in einige Punkten. Sie müssen sich als Bewerber einer Eignung unterziehen. Diese werden wir ihnen erläutern.

Adoption im Inland

Wer vermittelt die Adoption

Sie können eine Adoption nur in folgenden Stellen beantragen:

  • Adoptionsvermittlungsstellen Ihres Jugendamts
  • Adoptionsdienste in katholischer Trägerschaft
  • Evangelische Adoptionsberatungsstellen
  • Findefux e.V.

Voraussetzungen

Paare, die im Inland ein Kind adoptieren möchten, müssen einige Voraussetzungen erfüllen:

  • nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sein
  • mindestens 25 Jahre alt sein
  • der jüngere Ehepartner muss mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht.
  • Der Altersunterschied zu den Adoptivkindern sollte einem natürlichen Abstand entsprechen
  • Ehepaare können nur gemeinsam adoptieren (ungeachtet des Geschlechts). Auch Alleinstehende können adoptieren

Kriterien für die Eignung

Die Adoptionsvermittlungsstelle überprüft Ihre Eignung nach folgenden Kriterien:

Persönlichkeit: Ihre Motivation zur Adoption, Toleranz, Einverständnis zur Aufklärung des Kindes über seine Herkunft und offener Umgang mit der Vorgeschichte

Stabilität: eine Ehe, eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft, die ein stabiles Umfeld bieten

Gesundheit: Gewährleitung, das Kind zu versorgen. Keine psychische oder psychosomatische Einschränkung, die die Versorgung erschwert

Erziehungsvorstellung: Ansatz, wie das Kind erzogen werden soll

Wohnverhältnisse: ein Rückzugsort und die Möglichkeit des Kontakts zu anderen Kindern sollte vorhanden sein

Wirtschaftliche Verhältnisse: sie sollten finanziell für das Kind sorgen können

Der Verlauf einer Inlandsadoption

Die Adoption durchläuft folgende Schritte:

  • Zuerst erfolgt die Bewerbung bei einer Adoptionsvermittlung
  • Daraufhin prüft diese Stele ihre Eignung als Adoptiveltern und es folgt die Vorbereitung
  • Danach wählt die Vermittlungsstelle ein für das Kind passendes Bewerberpaar aus
  • Das Adoptivkind wird dem Paar übergeben wodurch die Adoptionspflegezeit beginnt. Noch bleibt das Jugendamt der Vormund
  • Nach ca. einem Jahr erfolgt der Beschluss durch das Familiengericht und das Paar wird der gesetzliche Vormund für das Adoptionskind

Adoption aus dem Ausland

Kinder adoptieren | Wie kann man in Deutschland ein Kind adoptieren?

Wer vermittelt die Adoption

Sie können eine Adoption nur in folgenden Stellen beantragen:

  • die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter
  • für die internationale Adoption zugelassenen Vermittlungsstellen freier Träger
  • Jugendämter mit besonderer Zulassung

Voraussetzungen

Paare, die aus dem Ausland ein Kind adoptieren möchten, müssen einige Voraussetzungen erfüllen:

  • nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sein
  • mindestens 25 Jahre alt sein
  • der jüngere Ehepartner muss mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht.
  • Der Altersunterschied zu den Adoptivkindern sollte einem natürlichen Abstand entsprechen
  • Ehepaare können nur gemeinsam adoptieren
  • Ob gleichgeschlechtliche Paare adoptieren können hängt von der Rechtslage des Adoptionslandes ab
  • Auch Alleinstehende können adoptieren

Kriterien für die Eignung

Die Adoptionsvermittlungsstelle überprüft Ihre Eignung nach folgenden Kriterien:
  • Persönlichkeit: Ihre Motivation zur Adoption, Toleranz, Einverständnis zur Aufklärung des Kindes über seine Herkunft und offenerUmgang mit der Vorgeschichte
  • Stabilität: eine Ehe, eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft, die ein stabiles Umfeld bieten
  • Gesundheit: Gewährleitung, das Kind zu versorgen. Keine psychische oder psychosomatische Einschränkung, die die Versorgung erschwert
  • Erziehungsvorstellung: Ansatz, wie das Kin derzogen werden soll
  • Wohnverhältnisse: ein Rückzugsort und die Möglichkeit des Kontakts zu anderen Kindern sollte vorhanden sein
  • Wirtschaftliche Verhältnisse: sie sollten finanziell für das Kind sorgen können
Zusätzlich bei einer Auslandadoption als Beratung undVorbereitung:
  • Umgang mit Diskriminierung und Rassismus
  • Das Leben als Familie mit verschiedenen Kulturen
  • Das Wissen über die Kultur
  • Informationen über Risiken, die wegen mangelnder oder fehlerhafter Informationen über das Kind auftreten können
Der Verlauf einer Auslandsadoption

Die Adoption durchläuft folgende Schritte:

  • Zuerst erfolgt die Bewerbung bei einer Adoptionsvermittlung
  • Daraufhin prüft diese Stele ihre Eignung als Adoptiveltern und es folgt die Vorbereitung
  • Im nächsten Schritt folgt die Übergabe der Adoptionsbewerbung an die Stellen im Ausland
  • Danach schlägt die ausländische Stelle ein Kind vor
  • Die Vermittlungsstelle prüft und wählt ein für das Kind passendes Bewerberpaar aus
  • Das Adoptionspaar reist in das Herkunftsland und je nachdem wie die gesetzlichen Regelung sind beginnt die Adoptionspflegezeit
  • Der Beschluss erfolgt im Ausland
  • Das Paar kann das Adoptionskind mit nach Deutschland bringen und es im Familiengericht anerkennen lassen.

Wir möchten noch hinzufügen, dass unsere Gesellschaft aus Individuen besteht. Eine bessere Gesellschaft wird bessere Individuen bieten. Es gibt einen großen Unterschied zwischen einer Person, die in einer Familie aufgewachsen ist, und einer im Kinderheim. Wir alle brauchen wahre Liebe.

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